3 Jahre Garantie auf alle kompatiblen Produkte

Bei TonerPartner erhalten Sie 3 Jahre Garantie auf alle Produkte. Neben der gesetzlichen Gewährleistung, die sich aus dem Kaufvertrag ergibt, gewährt Ihnen TonerPartner 3 Jahre Garantie auf alle durch uns gelieferten Toner, Druckerpatronen und sonstiges Druckerzubehör. Unzählige Kunden nutzen bereits kompatibles Verbrauchsmaterial und sind von der hervorragenden Qualität kompatibler Produkte überzeugt.
 

Was passiert, wenn die kompatiblen Artikel nicht funktionieren?

Wir handeln immer zum Vorteil unserer Kunden. Kein Hersteller von Druckerzubehör kann eventuelle Fehler in der Produktion gänzlich ausschließen. So kann es in seltenen Ausnahmefällen vorkommen, dass Artikel von einem eigentlich kompatiblen Drucker, Fax- oder Multifunktionsgerät nicht erkannt werden.

In diesem Fall schafft TonerPartner schnelle und unkomplizierte Abhilfe: Treten während des 3-jährigen Garantiezeitraums Beanstandungen auf, die uns unter Vorlage der Rechnung schriftlich mitgeteilt und nachgewiesen werden (zum Beispiel durch Einsendung), werden mangelhafte Teile unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile bzw. Artikel ersetzt. Der Kaufbeleg dient in jedem Fall als Nachweis für den Garantieanspruch.
 

Wie muss ich im Garantiefall vorgehen?

Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, bevor Sie Ware zurückschicken möchten, um die Abwicklung so sorgenfrei und problemlos wie möglich zu gestalten.
  • Nutzen Sie ganz bequem unser Rücksendeformular oder kontaktieren Sie uns im Garantiefall umgehend. Dazu können Sie auch problemlos unser Kontaktformular nutzen.
  • Zusätzliche Versandkosten werden innerhalb der Garantiezeit nicht berechnet, soweit diese in Zusammenhang mit der Durchführung der Garantieleistungen stehen.
  • Die für die Reparatur im Rahmen der Garantieleistungen erforderlichen Ersatzteile und anfallende Arbeitszeiten werden natürlich nicht berechnet, ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
  • Drucker und Geräte, die durch Weiternutzung defekter Produkte Schaden nehmen könnten, sind bis zur Schadensbehebung außer Betrieb zu setzen.