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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, wenn Sie Druckerpatronen & Toner von der Steuer absetzen wollen und weitere wertvolle Tipps rund um die Steuererklärung.
Jedes Jahr aufs Neue: die Steuererklärung muss bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder beim Finanzamt eingegangen sein. Aber ist es auch möglich, den Drucker und jedes Zubehör von der Steuer abzusetzen und etwa Druckerpatronen & Toner in der Steuererklärung anzugeben?
Egal, ob Sie Ihren Computer, Ihr Mobiltelefon, andere technische Geräte und Toner bzw. Druckerpatronen in der Steuerklärung mit angeben: Es gibt unzähligen Dinge, die Sie steuerlich absetzen können. Aber wissen Sie, was Sie alles in der Steuererklärung mit angeben können und wie Sie diese überhaupt ausfüllen müssen? Wer hat das Recht, seine technischen Geräte von der Steuer abzusetzen und kann man auch kompatible Druckerpatronen & kompatiblen Toner von der Steuer absetzen? Was müssen Sie dabei beachten?
Hier finden Sie einige nützliche Hinweise zur Steuererklärung.
Nicht nur jeder Gewerbebetreibender, sondern auch Sie, als Arbeitnehmer, haben die Möglichkeit, Toner & Druckerpatronen in der Steuererklärung anzugeben und dem Finanzamt bereitzustellen. In dieser machen Sie unterschiedliche Kosten geltend, damit auch der Staat eine Beteiligung an Ihren Ausgaben hat. Sie können neben den Kosten für den Computer, für das Telefon und unterschiedliche Softwares auch Computerzubehör steuerlich geltend machen. Hierzu gehört natürlich der Drucker. Wer einen Laserdrucker, einen Tintenstrahldrucker, einen Impactdrucker oder andere Modelle privat für seinen Arbeitgeber nutzen muss, braucht einfach nur eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber einzuholen und sie an der Steuererklärung als Beweis anheften. Denn immerhin ist das Ihr privat erworbenes Gerät und wenn Sie von zu Hause aus arbeiten müssen, verwenden Sie genug Verbrauchsmaterial, wie Druckerpatronen oder Toner und spezielle Softwares.
Toner von der Steuer absetzen bzw Toner in der Steuererklärung angeben geht auch ohne jegliche Bestätigung vom Arbeitgeber, wenn sich dieser querstellt. In diesem Fall müssen Sie sich Notizen machen, in welchem Zeitraum Sie Ihren Computer und Ihren Drucker für Ihre Arbeit genutzt haben, welche Kosten für Sie entstanden sind und wie viel Materialien Sie verbraucht haben. Diese Unterlagen heften Sie einfach ebenfalls mit allen vollständigen Angaben an die Steuererklärung an. Nicht nur Kosten & die Anzahl der Toner, sondern auch Angaben für Druckerpatronen kann man so an die Steuererklärung anheften und geltend machen.
Wenn Sie einen solchen Nachweis ebenfalls nicht vorweisen können, denkt das Finanzamt womöglich, dass Sie ohne diesen Beweis Ihre Geräte zu gleichen Teilen sowohl beruflich als auch privat verwenden. Ist dem nicht so und wenn Sie in dem Fall keinen Nachweis bringen können, verlieren Sie schnell Geld, welches Sie anderswo besser gebrauchen oder anlegen können.
Ein Computer kann neben dem Spiel- und Surfvergnügen, auch zum Arbeiten benutzt werden. Viele Arbeitnehmer nutzen Ihren privaten Computer, Drucker und weiteres Zubehör nach der Arbeit auch noch zusätzlich als Arbeitsplatz. Wie viel Prozent nutzen Sie Ihre technische Geräte für die Arbeit? Kommen über 90 Prozent dabei heraus? Wenn ja, setzen Sie u. a. Ihren verbrauchten Toner in der Steuerklärung ab bzw. denken Sie daran, dass Sie Ihre Druckerpatronen von der Steuer absetzen können, wenn Sie einen Tintenstrahldrucker für die Arbeit verwenden.
Wenn nicht, bekommen Sie nur einen gewissen Anteil steuerlich wieder. Denken Sie daran, dass Sie Ihren Drucker plus Zubehör mindestens 50 Prozent, also zu gleichen Teilen für berufliche und private Zwecke, einsetzen. Die Kosten, mit denen Sie für Ihren Drucker rechnen können bzw. die erstatteten Kosten für Druckerpatronen & Toner in der Steuererklärung, belaufen sich derzeit auf 410 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Im Allgemeinen betragen die Kosten, die Sie für Ihren Drucker und Druckerzubehör (wie z.B. Druckerpatronen & Toner) geltend machen können, bis zu 410 Euro maximal. Sollten die Druckerkosten allerdings den Betrag übersteigen, können Sie diese Summe nicht auf einmal in der Steuererklärung geltend machen und alle Toner & Druckerpatronen von der Steuer absetzen. In diesem Zusammenhang muss die Nutzungsdauer, die der Drucker noch übersteht, abgewogen werden.
Laut der AfA-Tabelle vom Bundesfinanzministerium liegt die Durchschnittsnutzdauer bei etwa drei Jahren. Bei der ersten Jahresabschreibung ist es wichtig, in welchem Monat der Drucker von Ihnen gekauft wurde. Denn dieser bestimmt auch, wann welcher Betrag im ersten Jahr steuerlich abgesetzt werden kann. Beispiel: Wenn Sie Ihren Drucker bzw. Ihr Multifunktionsgerät für etwa 900 Euro erworben haben, liegt die 410 Euro Grenze ganz klar darüber. In diesem Fall muss der Betrag auf 3 x 300 Euro aufgeteilt werden. Haben Sie den
Drucker erst am Ende des Jahres gekauft, so müssen Sie im ersten Jahr vier Zwölftel von 300 Euro, also 100 Euro, in Ihrer Druckerpatronen Steuererklärung angeben.
Wenn Sie selbstständig sind, denken Sie daran, dass Sie Ihre Steuererklärung, in denen Sie u. a. Kosten für Druckerpatronen geltend machen und Toner von der Steuer absetzen möchten, online abgeben müssen. Das Finanzamt stellt jedem Selbstständigen dazu ein kostenloses Steuerprogramm zur Verfügung.
Ja, auch die Ausgaben für kompatible Toner, Refill Toner & Rebuilt Toner lassen sich genau wie originaler Toner in der Steuererklärung angeben und von der Steuer absetzen. Auch kompatible Druckerpatronen kann man neben den originalen Druckerpatronen geltend machen. Die Trommeln bzw. Trommeleinheiten für Laserdrucker lassen sich auch absetzen, da Sie ebenfalls zum Druckerzubehör zählen und damit am Arbeitsplatz Verwendung finden. Sollten Sie ein Faxgerät mit Thermotransferrollen verwenden, lassen sich auch diese von der Steuer absetzen. Es spielt also keine Rolle, ob man kompatible oder originale Verbrauchsmaterialien im Drucker oder Multifunktionsgerät verwendet.
Neben vielen Dingen, können Sie Ihre Druckerpatronen & Toner mit in der Steuererklärung angeben und von der Steuer absetzen, wenn Sie diese für Ihre beruflichen Arbeiten verwenden und diese Ausgaben im Zusammenhang dazu stehen.
Ein Steuerberater hilft Ihnen gern mit Ihrer Steuererklärung weiter, wenn Ihnen die Zeit und die Lust dazu fehlt.
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